Dies sind die Bedingungen des Buchungsschutzes der Platinium Group . Lesen Sie bitte vor dem Kauf die Bedingungen gründlich durch und stellen Sie sicher, dass Sie sie verstanden haben. Bitte beachten Sie, dass dieser Buchungsschutz einen bestimmten Zeitraum deckt, nämlich vom Zeitpunkt Ihres Ticketkaufs bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Vorfälle, die sich innerhalb von 9 Tagen vor der Veranstaltung oder während der Veranstaltung selbst ereignen, sind von dieser Police ausgeschlossen.
Dieser VERTRAG dient zur Klärung der Deckung, die im folgenden unter Artikel 2 "Art des VERTRAGS" genannt wird. Die Unterschrift des Vertrags ist nicht zwingend erforderlich, und daher können Sie diesen einfach auf der Checkout-Seite entfernen, wenn Sie Ihre Buchung vornehmen.
ARTIKEL 1 - DEFINITIONEN
KARTENINHABER: die Person, die zum Zeitpunkt des Ticketkaufs den Vertrag unterschreibt.
ABGEDECKTE VERANSTALTUNGEN: jedes Sportereignis, für welches ein Vertragsschluss im Rahmen der entsprechenden Tickets besteht.
ERNSTHAFTE ERKRANKUNG: eine Erklärung eines Arztes über eine schwerwiegende** Verschlechterung des Gesundheitszustands, aus der hervorgeht, dass die Person nicht in der Lage ist, an beruflichen oder anderen Aktivitäten und/oder Reisen teilzunehmen, und eine angemessene Behandlung benötigt.
ERNSTHAFTER UNFALL: Schäden oder Verletzungen, die dem Opfer unbeabsichtigt durch äußere Faktoren zugefügt wurden. Aus einer von einem Arzt verfassten Erklärung muss hervorgehen, dass die betroffene Person nicht in der Lage ist, an beruflichen oder anderen Aktivitäten und/oder Reisen teilzunehmen, und eine angemessene Behandlung benötigt.
UNMITTELBARE FAMILIENANGEHÖRIGE: direkte Familienmitglieder, wie z.B. Mutter, Vater, Schwester, Bruder, Ehepartner oder Kinder.
ARTIKEL 2 - ART DES VERTRAGS
Die Platinium Group gewährt eine Entschädigung von bis zu 80% des Preises auf das Veranstaltungsticket, pro Ticket maximal 550€ (inkl. MwSt.) für die jeweilige abgedeckte Veranstaltung. Der Höchstbetrag, der für jede Veranstaltung und jeden Anspruch eingefordert werden kann, beträgt 1500 €. Bitte beachten Sie, dass dieser Versicherungsschutz nur dann verbindlich ist, wenn der Versicherte aufgrund einer der folgenden Situationen nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann (für den Versicherungsschutz gelten keine anderen Gründe):
ARTIKEL 3 - AUSSCHLÜSSE
Alle anderen Ereignisse, die nicht in ARTIKEL 2 "ART DES VERTRAGS" genannt werden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Darüber hinaus gilt der Vertag unter folgenden Umständen nicht:
ARTIKEL 4 - REKLAMATIONSVERFAHREN
Der Karteninhaber muss seinen Anspruch innerhalb von 5 Tagen nach Entdeckung des Ereignisses, das die Stornierung auslöst, per Einschreiben an "Platinium Group z.Hdn: BOOKING PROTECTION POLICY, Rue du Gabian - 98000 MONACO" bekannt geben und die folgenden Dokumente auf eigene Kosten per Post zur Validierung an uns schicken.
In allen Fällen muss der Karteninhaber der Platinium Group die unbenutzte Eintrittskarte für die betroffene Veranstaltung zusammen mit dessen Gutschein (falls zutreffend) zusenden. Die Platinium Group behält sich das Recht vor, vom Karteninhaber alle für die Bearbeitung des Falls erforderlichen Belege anzufordern. In dringenden Fällen muss der Karteninhaber außerdem innerhalb von maximal 48 Stunden nach Entdeckung des Ereignisses, das den Stornierungsantrag auslöst, eine E-Mail an die dafür vorgesehene Email-Adresse der Platinium Group senden: [email protected], in der er den Vorfall mitteilt, der zum Stornierungsantrag führt. Die Platinium Group prüft alle vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen innerhalb von 45 Tagen nach Eingang der Dokumente per Post.
ARTIKEL 5 - VERSICHERUNGSBESCHRÄNKUNGEN
Die Platinium Group gewährt eine Entschädigung von bis zu 80% des Preises auf das Veranstaltungsticket, pro Ticket maximal 550€ (inkl. MwSt.) für die jeweilige abgedeckte Veranstaltung. Der Höchstbetrag, der für jede Veranstaltung und jeden Anspruch eingefordert werden kann, beträgt 1500 €.
Wir verweisen für weitere Einschränkungen auf die Ausschlüsse vom Vertrag unter ARTIKEL 2.
ARTIKEL 6 - WIRKUNG UND DAUER DER VERSICHERUNG
Die Gültigkeit dieses Buchungsschutzes erstreckt sich nur auf die jeweilige abgedeckte Veranstaltung. Sie umfasst keine anderen saisonalen oder sich jährlich wiederholenden Versionen derselben Veranstaltung.
Der Versicherungsschutz gilt ab dem Tag des Ticketkaufs für die abgedeckte Veranstaltung und erlischt 10 Tage vor Beginn derselben.
Nur Vorfälle, die 10 Tage oder länger vor der abgedeckten Veranstaltung auftreten, können als Grundlage für den Anspruch verwendet werden, wie bereits in der obigen Einleitung beschrieben. Sollte der Vorfall z.B. 9 Tage vor der Veranstaltung eintreten, ist die Police ungültig.
Bei Veranstaltungen mit elektronischen Tickets (E-Tickets) ist der Versicherungsschutz ab dem Datum des Hochladens des E-Tickets auf Ihr Konto oder bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn ungültig, wie oben bereits angegeben.
Zu beachten ist, dass der Buchungsschtz demnach nicht für Vorfälle gilt, die sich während der Veranstaltung selbst ereignen. Weitere Informationen zu den Verfahren im Zusammenhang mit einer abgesagten Veranstaltung oder einer Absage aufgrund höherer Gewalt finden Sie unter ARTIKEL 9 in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
ARTIKEL 7 - ANWENDBARES RECHT
Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Buchungsschutz unterliegen der Gerichtsbarkeit des Fürstentums Monaco.
Schwerwiegend bezieht sich auf eine erkennbare Verschlechterung, die einen medizinischen Nachweis erfordert, z.B. ein ärztliches Attest. Die Fälle werden individuell ausgewertet.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um eine Versicherungspolice handelt. Eine Rückerstattungsoption für jede Situation ist eine Erweiterung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in denen die besonderen Umstände beschrieben sind, unter denen Sie Anspruch auf eine Rückerstattung haben.
Dieses Dokument wurde ursprünglich in englischer Sprache verfasst. Sollte es an irgendeiner Stelle der übersetzten Version einen Konflikt geben, hat die englische Version Vorrang.